Tips und Hinweise
Auslandkrankenversicherung
Bei den meisten Krankenversicherungen kann man auch eine Auslandskrankenversicherung abschließen. So ist man für jede Eventualität gerüstet, denn gerade in schweren Fällen ist ein Rücktransport mit medizinischer Betreuung unbezahlbar.
Wenn Sie ein Eurosymbol auf Ihrer Krankenkarte finden, reicht diese aus und wird anerkannt. In den Arztpraxen wird eine Praxisgebühr erhoben.
einige Hinweise
- Sie sollten nicht später als 22:00 Uhr eintreffen.
- Sie sollten sich immer bedanken (takk), auch wenn Sie eine Strafe bezahlen müssen
- eine Paßkontrolle ist durch das skandinavische Paßabkommen und Schengen nicht mehr vorgesehen, zur Einreise müssen Sie trotzdem mindestens einen gültigen Personalausweis mitführen, denken Sie auch an den/die gültigen Kinderausweis/e
- die grüne Versicherungskarte für Ihren PKW nicht vergessen, ist zwar nicht gefordert, kann aber trotzdem sehr hilfreich sein
- denken Sie daran, das seit 01.01.2018 eine Neuregelung zur Ausfuhr von 10 bzw. 18kg Fisch pro Person besteht! Dieses gilt für alle maritimen Fische, außer Salmoniden, Lachs und Süßwasserfische. Auf Aal ist es generell seit dem 01.01.2010 verboten zu angeln. Registrierte Vermieter klick hier
- In Norwegen wurde eine Bootführerscheinpflicht für Personen eingeführt, die ab den 01.01.1982 geboren wurden
- der Vermieter hat hervorragendes Trinkwasser (Testbericht liegt bei ihm vor). Dies kommt direkt aus einem Berg. Es ist dadurch nicht notwendig, das Gäste unbedingt eigenes Wasser mitbringen müssen.
Maut in Norwegen
Fast alle Mautstationen sind auf Automatik umgestellt. Besucher können nicht mehr direkt an der Mautstelle bezahlen, da heißt es nur noch durchfahren. Private Mautstellen bleiben davon unberührt.
Ab 2023 gibt es wieder neue Mautbestimmungen. Sie können sich bei Epass24 anmelden und Ihr Fahrzeug registrieren. (bei Eingabe des Kennzeichens bitte den Bindestrich weglassen, sonst funktioniert es nicht). Sie können dort eine Kreditkarte in Ihrem Profil hinzufügen und angeben wie Sie die Rechnungen erhalten möchten.
Achtung, ab 01.08.2025 neue Regelungen zur Fischausfuhr
Ab den 01.08.2025 wurden neue Regelungen zur Fischausfuhr festgelegt. Ab diesem Datum müssen die gefangenen Fische täglich per App bei der Fischeredirektiion gemeldet werden. Die Regelung zur Mitnahme von 18 kg Filet von Seefischen bleibt für das Jahr 2025 bestehen. Es dürfen auch nur Personen ab 12 Jahren gefangenen Seefisch mitnehmen. Ab den 01.01.2026 ist nur noch eine Mitnahme von 15 kg Seefisch pro Person erlaubt. Dies ist beschränkt auf 2 x pro Jahr. Ab dem 01.01.2027 wird die Ausfuhr auf 10 kg pro Person herabgesetzt.
Folgende Apps können unter anderem genutzt werden: fishreg.net (Kostenplfichtig) oder Go Fish App