Unsere Tipps aus dem Internet

Übersetzungshilfe

 

http://www.heinzelnisse.info/

Campingplätze und Hütten in Norwegen

 

www.camping.no

 

www.naf.no

 

Seekarten zum Anschauen finden Sie hier

 

http://kart.kystverket.no/

 

Temakart auswählen und wechseln auf Marine grunnkart

 

http://kart.gulesider.no/m/p4VdK

 

links den Ort eingeben und rechts neben Flykort auf Sjökart etc gehen und Sjökart auswählen

 

http://kartor.eniro.se/

 

rechts neben Karta auf Sjökort mm gehen und Sjökort auswählen

 

 

Windrechner

Zollbestimmungen von und nach Norwegen

 

http://www.toll.no/en/l/languages/de/norwegische-zollbestimmungen1/

  

Fähren nach Norwegen

Übersicht über die Fähren von Fjord1

 

http://www.fjord1.no/ferje/ruteoversikt-for-ferje

Ferienkalender

Hinweise vom Auswärtigen Amt Deutschland

Sicherheitsbestimmungen bei Flügen nach Norwegen

nach den Gefahrgutvorschriften der IATA ist es nur mit Zustimmung der jeweiligen Airline erlaubt CO2 Patronen für Schwimmwesten mitzunehmen, fragen Sie vor Antritt des Fluges nach.

Pilker ohne Haken im Handgepäck und mit Zustimmung der Airline sollten kein Problem sein, bitte gleich am Check-In nachfragen.

Schnüre auf Angelrollen sollten kein Problem darstellen, im Zweifelsfall die Zustimmung der Airline vor Ort einholen.

Trinken Sie vor dem Abflug nicht zu viel Alkohol, das kann zu einem Ausschluß von Ihrem Flug führen.

Erkundigen Sie sich an Ihrem Abflughafen wenn Sie im "Travel Valure" Flüssigkeiten einkaufen sollten und Sie über einen anderen Flughafen umsteigen, was Sie beachten müssen, sonst kann es zu Problemen führen. 

 

Pro Person darf ein Feuerzeug mitgeführt werden. Feuerzeuge die mit Benzin gefüllt werden sind im Handgepäck verboten, es sei denn sie sind neu und unbefüllt, oder der Docht und die Watte sind entfernt. Sogenannte Sturmfeuerzeuge die eine blaue Flamme erzeugen, dürfen ebenfalls nicht ins Handgepäck, es sei denn sie leeren es vor der Sicherheitskontrolle. Streichhölzer sind generell verboten, diese gehören zur Pyrotechnik.

 

Nehmen Sie keine verbotenen Gegenstände mit im Handgepäck, das führt zu längeren Kontrollen und müssen diese eventuell entsorgen, die Liste dazu finden Sie hier als Download

 

Flüssigkeiten im Handgepäck: es dürfen pro Person in einem max. 1 Ltr. wiederverschließbaren durchsichtigen Plastikbeutel max. bis zu 10 Behälter bis 100 ml, deren Inhalt Gas, Aerosole oder Gele sind, mitgenommen werden. Möchten sie größere Behälter mitnehmen, packen sie diese ins Großgepäck (auch solche Sachen wie Nutella, Leber- bzw. Teewurst, Streichkäse oder ähnliches, diese zählen zu den Gelen).

 

Lithium-Batterien dürfen nur noch bis 180 Wh mitgeführt werden. Angler die Akkuschrauber als Kurbelersatz für Elektrorollen mitnehmen wollen also aufgepasst. (siehe IATA-Gefahrgutverordnung)

 

 

 

EG-VO 300/2008

verbotene_gegenstaende_pdf.pdf
PDF-Dokument [35.0 KB]

eine List der Fjorde Norwegens

Fischarten in Norwegen und ihre Rekorde

rund um Norwegen

eine Tour mit der Flam-Bahn

Maut - Autopass in Norwegen

Es gibt etwa 200 Mautstationen in Norwegen. Alle sind automatisiert, und mit "Autopass " und dem Symbol auf der rechten Seite markiert.

Fahrzeuge welche in Norwegen durch automatisierte Mautstationen fahren, bekommen die Durchfahrten in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird per Post (oder per E-Mail, wenn der Eigentümer sich über EPCs Webseite vorregistriert hat). Fahrzeuge mit einem Maut-Chip** sind zu einer Ermäßigung der Mautgebühren berechtigt und erhalten eine Rechnung von dem Aussteller des Maut-Chips.

Die automatisierten Mautstationen sind alle mit einer Kamera ausgestattet, die das Nummernschild und Maut-Chip aufzeichnen. Um im Ausland registrierte Fahrzeugen Rechnungen auszustellen muss die norwegischen Straßenverkehrsbehörden , Statens Vegvesen, den Zugang zu den verschiedenen Fahrzeugzulassungsstellen in den einzelnen Ländern erhalten. Im Ausland registrierte Fahrzeuge erhalten eine Rechnung von Euro Parking Collection plc (EPC). (Quelle: EPCplc) Link: https://www.epcplc.com/de

Einen "Maut-Chip" kann sich hier besorgen.

rechtliche Hinweise

Per Gerichtsurteil im Mai 1998 hat das Landgericht in Hamburg entschieden, dass man durch die Aufnahme eines Links die Inhalte der verlinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dieses ist nicht der Fall, wenn man sich ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Seiten distanziert. Da wir einige Links zu anderen Homepages führen, erklären wir hiermit: Alle gelinkten  Seiten wurden und werden von uns regelmäßig besucht und kontrolliert. Da das Internet einem ständigen Wandel unterliegt, lehnen wir jegliche moralische oder rechtliche Verantwortung für den Inhalt dieser gelinkten Seiten ab.